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Kürzlich kam mir folgender Fall zu Ohren:

Eine geklaute Website wird gefunden,
"<!-- saved from url=(0035)http://www.xxxxx.ch/ -->"
sowie Metatags mit dem Namen des ursprünglichen Autors deuten auch auf einen eindeutigen Klau hin.

Der Beklaute erbittet vom Website-Besitzer und von der ausführenden Agentur eine Stellungnahme.
Darauf hin erhält er von der "Agentur" eine E-Mail, in der mit einer Gegenklage gedroht wird.
Die Agentur befürchtet, dass der Kunde die Geschäftsbeziehung einstellen und seinen Wartungsvertrag auflösen wird. Für diesen Fall kündigt sie an, keine Mittel und Wege zu scheuen, um den Beklauten(!) schadenersatzpflichtig zu machen. Als Streitwert wird ein 5-stelliger Betrag genannt, zzgl. des Schadens durch Imageverluste sowie Referenzkundschaft.

Wie jetzt? Da soll jemand dafür bestraft werden, dass seine Website von einem Dritten verkauft wurde?

Das ist dreist! Imageverlust und wegbrechende Kundschaft muss man wohl einplanen, wenn man sich einfach im Web bedient, um es seinen Kunden als eigene Leistung anzudrehen.

Bleibt zu hoffen, dass unsere Richter das genau so sehen!